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Beschwerden

Beschwerdeverfahren von State Street Global Advisors Limited (SSGAL) und State Street Global Advisors Europe Limited (SSGAEL)

State Street Global Advisors Limited (SSGAL) und State Street Global Advisors Europe Limited (SSGAEL) verpflichten sich, jede Beschwerde fair, unparteiisch und zügig zu bearbeiten. Die Einreichung von Beschwerden ist kostenlos.

Was ist eine Beschwerde?

Eine Beschwerde ist jede mündliche oder schriftliche Äußerung von Unzufriedenheit oder Beanstandung, die von einem Kunden, potenziellen Kunden oder in deren Namen vorgebracht wird und sich auf die Erbringung oder Nichterbringung einer Finanzdienstleistung bezieht. Dabei wird geltend gemacht, dass dem Beschwerdeführer ein finanzieller Verlust,erheblicher Ärger oder Unannehmlichkeiten entstanden sind.

Um sicherzustellen, dass Anliegen oder Beschwerden möglichst effizient und im Einklang mit den geltenden regulatorischen Anforderungen bearbeitet werden, können Sie eine Beschwerde auf verschiedene Weise einreichen, wie unten beschrieben.

Weitere Schritte stehen dem Beschwerdeführer zur Verfügung, wenn keine Antwort erfolgt oder die erhaltene Antwort nicht zufriedenstellend ist, wie nachfolgend erläutert.

Schritt 1: So reichen Sie eine Beschwerde ein

Für institutionelle Kunden:

E-Mail: Emeaicg_bc@ssga.com

Für SPDR-Kunden oder Anteilinhaber:

E-Mail: SPDRsEurope@ssga.com

Alternativ können Sie sich direkt an Ihren zuständigen Client Relationship Manager wenden. Dieser wird Ihre Beschwerde prüfen und sie gegebenenfalls an den zuständigen Beschwerdenbeauftragten des Geschäftsbereichs oder dessen Vertreter weiterleiten.

Schritt 2: Umgang mit Beschwerden – Was Sie erwarten können

Eingangsbestätigung

  • Innerhalb von 5 Geschäftstagen nach Einreichung Ihrer Beschwerde sollten Sie eine Eingangsbestätigung erhalten.
  • Für Beschwerdeführer in Irland gilt: Sollten Sie innerhalb von 5 Geschäftstagen keine Antwort erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Compliance-Team von SSGAEL unter: SSGAELCompliance@ssga.com .

Für Kunden von State Street Global Advisors Limited

Endgültige Antwort oder Eskalation – State Street Global Advisors Limited

  • Innerhalb von 8 Wochen nach Einreichung Ihrer Beschwerde sollten Sie eine abschließende schriftliche Antwort oder eine Mitteilung erhalten haben, wann mit einer endgültigen Antwort zu rechnen ist.
  • Wenn Sie ein berechtigter Beschwerdeführer (siehe Definition unten) sind und nach Ablauf von 8 Wochen keine endgültige Antwort erhalten haben oder mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde an den britischen Financial Ombudsman Service (FOS) weiterleiten.

Berechtigte Beschwerdeführer – State Street Global Advisors Limited

Ein berechtigter Beschwerdeführer ist:

  • ein Verbraucher, der als natürliche Person außerhalb seiner gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt;
  • bestimmte Kleinstunternehmen;
  • bestimmte kleine Wohltätigkeitsorganisationen;
  • der Treuhänder eines kleinen Trusts; oder
  • ein Verbraucher im Bereich Consumer Buy-to-Let (CBTL),

sofern diese nicht als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind.

SSGAL wird Sie darüber informieren, ob Sie als berechtigter Beschwerdeführer gelten und somit das Recht haben, sich an den FOS zu wenden.

  • Berechtigte Beschwerdeführer können ihre Beschwerde frühestens 8 Wochen nach Einreichung und spätestens 6 Monate nach Erhalt der endgültigen Antwort von SSGAL an den FOS weiterleiten. Falls keine endgültige Antwort vorliegt, beginnt die Frist von 6 Monaten mit der letzten Antwort von SSGAL.
  • Beschwerden können grundsätzlich nur innerhalb von 6 Jahren nach dem Beschwerdeereignis oder, falls später, innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem der Beschwerdeführer Kenntnis von seinem Beschwerdegrund erlangt hat, eingereicht werden.

Kontaktdaten des Financial Ombudsman Service

Für Kunden von State Street Global Advisors Europe Limited

Endgültige Antwort oder Eskalation – State Street Global Advisors Europe Limited

  • Innerhalb von 40 Geschäftstagen nach Einreichung Ihrer Beschwerde sollten Sie eine abschließende schriftliche Antwort oder eine Mitteilung erhalten, wann mit einer endgültigen Antwort zu rechnen ist.
  • Wenn seit Einreichung Ihrer Beschwerde 40 Geschäftstage vergangen sind und Sie weder eine endgültige Antwort noch eine Information darüber erhalten haben, wann diese erfolgen wird, oder wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte an das Compliance-Team unter: SSGAELCompliance@ssga.com .
  • Wenn Sie ein berechtigter Beschwerdeführer sind (siehe Definition unten) und nach 40 Geschäftstagen keine endgültige Antwort erhalten haben oder mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde auch an den Irish Financial Services and Pensions Ombudsman (FSPO) weiterleiten.

Berechtigte Beschwerdeführer – State Street Global Advisors Europe Limited

Folgende Personen oder Organisationen können eine Beschwerde beim Irish Financial Services and Pensions Ombudsman einreichen:

  • Privatpersonen (persönliche Versicherungsnehmer oder Kontoinhaber);
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Einzelunternehmer, Trusts, Vereine, Wohltätigkeitsorganisationen (sofern diese keine Körperschaften sind) oder Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz von weniger als 3.000.000 €.
  • Beschwerden können grundsätzlich nur innerhalb von 6 Jahren nach dem Ereignis, das Anlass zur Beschwerde gibt, eingereicht werden.
  • Bei langfristigen Finanzprodukten kann eine Beschwerde jedoch bis zu 3 Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem der Beschwerdeführer wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass ein Beschwerdegrund besteht, eingereicht werden.
  • Der Ombudsman kann eine längere Frist zulassen, wenn hierfür angemessene Gründe vorliegen und dies unter den gegebenen Umständen gerecht und billig erscheint.
  • Ein langfristiges Produkt ist ein Finanzprodukt mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren und 1 Monat.

Kontaktdaten des Irish Financial Services and Pensions Ombudsman